Kassennachschau

vom 4. Oktober 2017

Ab 01.01.2018 kann das Finanzamt ohne vorherige Vorankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Kassen-Nachschau).weiterlesen…

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