Abgeltungssteuer: Definition, Grundlagen und Berechnung
Die Besteuerung von Kapitalerträgen war vor 2009 komplex und unübersichtlich. Unterschiedliche Anlageformen wurden unterschiedlich besteuert, was zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand für Anleger und das Finanzamt führte. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde ein einheitlicher Steuersatz eingeführt, der für alle Kapitalerträge gilt. Dies hat das Steuersystem deutlich vereinfacht und für eine höhere Transparenz gesorgt.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine spezielle Form der Besteuerung in Deutschland, die auf alle Kapitalerträge erhoben wird. Sie wurde am 1. Januar 2009 eingeführt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Dieser Artikel erklärt die Grundlagen der Abgeltungssteuer, wie sie berechnet wird und welche zusätzlichen Steuern dabei eine Rolle spielen.
Grundlagen der Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent und wird auf sämtliche Kapitalerträge erhoben. Zu den Kapitalerträgen zählen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Zertifikaten und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Investmentanteilen. Das bedeutet, dass beispielsweise die Zinsen auf einem Sparbuch oder die Dividenden, die ein Aktionär erhält, besteuert werden.
Ein Vorteil der Abgeltungssteuer ist, dass sie direkt von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Methode nennt man Quellensteuer. Dadurch entfällt für die meisten Anleger die Notwendigkeit, ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert.
Wie berechnet man die Abgeltungssteuer?
Neben der Abgeltungssteuer fällt auch der Solidaritätszuschlag an, der 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer beträgt. Das führt zu einem effektiven Steuersatz von 26,375 Prozent auf Kapitalerträge. Für kirchensteuerpflichtige Personen kommt zusätzlich die Kirchensteuer hinzu. Der Steuersatz für die Kirchensteuer variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel acht oder neun Prozent.
Die Berechnung der Kirchensteuer erfolgt auf Basis der Abgeltungssteuer. Interessanterweise wird die Abgeltungssteuer um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer gemindert, was die Steuerlast etwas reduziert.
Verwaltung und Abführung der Steuer
Seit 2015 ermitteln die Banken die Kirchenzugehörigkeit ihrer Kunden über das Bundeszentralamt für Steuern und ziehen die Kirchensteuer automatisch ab. Das bedeutet, dass sich Anleger auch um die Abführung der Kirchensteuer nicht selbst kümmern müssen. Die Banken erstellen jährlich eine Übersicht über die Kapitalerträge und führen die fällige Steuer direkt an das Finanzamt ab.
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