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Dauerfristverlängerung: Flexibilität für Unternehmen bei der Steuererklärung

Was ist die Dauerfristverlängerung?

Die Dauerfristverlängerung ist eine Sonderregelung im deutschen Steuerrecht, die es Unternehmen ermöglicht, die Abgabefrist für ihre Steuererklärungen zu verlängern. Normalerweise müssen Steuererklärungen bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Mit der Dauerfristverlängerung können Unternehmen diese Frist jedoch um bis zu sieben Monate verlängern und die Erstellung ihrer Steuererklärungen somit zeitlich flexibler gestalten.

Wer kann die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen?

Die Dauerfristverlängerung steht grundsätzlich allen Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Landwirten offen, die ihre Steuern selbst erklären müssen. Dazu gehören insbesondere:

  • Einzelunternehmer
  • Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG
  • Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG

Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt sein, um die Verlängerung in Anspruch nehmen zu können:

  • Ordnungsgemäße Buchführung: Das Unternehmen muss über eine ordnungsgemäße Buchführung und Aufzeichnungen verfügen.
  • Fristgerechte Abgabe in den Vorjahren: In den letzten drei Jahren müssen die Steuererklärungen jeweils fristgerecht eingereicht worden sein.
  • Antragstellung: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss rechtzeitig, also spätestens bis zum 31. Juli, beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

Vorteile der Dauerfristverlängerung

Für Unternehmen bietet die Dauerfristverlängerung eine Reihe von Vorteilen:

  • Zeitliche Flexibilität: Durch die Verlängerung der Abgabefrist haben Unternehmen mehr Zeit für die Erstellung ihrer Steuererklärungen. Das erleichtert insbesondere die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.
  • Vermeidung von Verspätungszuschlägen: Ohne Dauerfristverlängerung drohen bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung Verspätungszuschläge. Mit der Verlängerung können solche Strafen vermieden werden.
  • Verbesserung der Liquidität: Da die Steuerzahlungen erst später fällig werden, bleibt das Geld länger im Unternehmen und steht für andere Zwecke zur Verfügung.
  • Entlastung des Personals: Die zusätzliche Zeit ermöglicht es, die Erstellung der Steuererklärungen besser auf die Mitarbeiter zu verteilen und Engpässe zu vermeiden.

Wie funktioniert die Beantragung der Dauerfristverlängerung?

Um die Dauerfristverlängerung in Anspruch zu nehmen, muss das Unternehmen einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden.

Im Antrag sind neben den Stammdaten des Unternehmens auch Angaben zu den vergangenen drei Steuerjahren erforderlich. Insbesondere muss belegt werden, dass die Steuererklärungen in diesen Jahren fristgerecht abgegeben wurden.

Nach Prüfung der Voraussetzungen durch das Finanzamt erhalten die Unternehmen dann einen Bescheid über die Dauerfristverlängerung. Dieser legt den neuen Abgabetermin für die Steuererklärung fest, der in der Regel der 31. Dezember des Folgejahres ist.

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