Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer ist wichtig für die Buchhaltung von Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren. Sie stellt sicher, dass importierte Waren steuerlich genauso behandelt werden wie im Inland produzierte Güter, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die Einfuhrumsatzsteuer kann sich erheblich auf die Liquidität und die steuerliche Situation eines Unternehmens auswirken.
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern in das Zollgebiet der Europäischen Union erhoben wird. Sie dient dazu, importierte Waren steuerlich mit inländischen Produkten gleichzustellen. Die Einfuhrumsatzsteuer wird zusammen mit den Zollabgaben von den Zollbehörden erhoben und ist Teil des Einfuhrprozesses. In der Buchhaltung wird sie als durchlaufender Posten behandelt, da sie in der Regel als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer?
Der Hauptunterschied zwischen Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer liegt in ihrem Anwendungsbereich und dem Zeitpunkt der Erhebung:
Anwendungsbereich:
- Umsatzsteuer: Betrifft Lieferungen und Leistungen innerhalb Deutschlands und der EU
- Einfuhrumsatzsteuer: Wird nur bei Importen aus Nicht-EU-Ländern erhoben
Erhebungszeitpunkt:
- Umsatzsteuer: Fällt bei jeder Stufe der Wertschöpfungskette an
- Einfuhrumsatzsteuer: Wird einmalig bei der Einfuhr erhoben
Zuständige Behörde:
- Umsatzsteuer: Wird vom Finanzamt verwaltet
- Einfuhrumsatzsteuer: Wird von den Zollbehörden erhoben
In der Buchhaltung werden beide Steuerarten unterschiedlich behandelt, wobei die Einfuhrumsatzsteuer oft als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, sofern die importierten Waren für umsatzsteuerpflichtige Umsätze verwendet werden.
Wer muss Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?
Einfuhrumsatzsteuer muss grundsätzlich von jedem entrichtet werden, der Waren aus einem Nicht-EU-Land in das Zollgebiet der EU einführt. Dies können sein:
- Unternehmen, die Waren für ihre Geschäftstätigkeit importieren
- Privatpersonen, die Waren für den persönlichen Gebrauch einführen
- Spediteure oder Zollagenten, die im Auftrag des Importeurs handeln
Für Unternehmen ist es wichtig, die Einfuhrumsatzsteuer korrekt in der Buchhaltung zu erfassen und gegebenenfalls als Vorsteuer geltend zu machen. Privatpersonen können die Einfuhrumsatzsteuer in der Regel nicht als Vorsteuer abziehen.
Wann muss man Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?
Die Einfuhrumsatzsteuer wird fällig, wenn:
- Waren physisch in das Zollgebiet der EU eingeführt werden
- Die Waren zum freien Verkehr überlassen werden, d.h. alle Zollformalitäten erledigt sind
- Keine Steuerbefreiung oder Aussetzung vorliegt
Die Zahlung erfolgt in der Regel direkt bei der Zollabfertigung. In einigen Fällen kann die Zahlung auch aufgeschoben werden, wenn entsprechende Genehmigungen vorliegen. Für die Buchhaltung ist es wichtig, den genauen Zeitpunkt der Einfuhr und der Steuerzahlung zu dokumentieren, um eine korrekte periodengerechte Abgrenzung zu gewährleisten.
Wie viel Einfuhrumsatzsteuer muss man zahlen?
Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem Wert der eingeführten Waren und dem anwendbaren Steuersatz:
Bemessungsgrundlage:
- Zollwert der Waren
- Zollabgaben
- Einfuhrnebenkosten (z.B. Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU)
Steuersätze:
- Regulärer Satz: 19% (wie bei der Umsatzsteuer)
- Ermäßigter Satz: 7% (für bestimmte Güter wie Lebensmittel oder Bücher)
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