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Firmenwagen für Arbeitnehmer: Das sollte man wissen!

Arbeitnehmer, denen ein Firmenwagen auch für private Fahrten überlassen wird, stehen vor der Entscheidung, wie sie den daraus resultierenden geldwerten Vorteil versteuern möchten. Grundsätzlich gibt es zwei Methoden zur Berechnung dieses Vorteils: die 1%-Methode und das Führen eines Fahrtenbuchs. Jede dieser Methoden hat ihre eigenen Vor- und Nachteile sowie Auswirkungen auf die steuerliche Belastung der Arbeitnehmer. In diesem Abschnitt erläutern wir beide Methoden und Möglichkeiten zur Reduzierung des geldwerten Vorteils.

Die Vorteile und steuerlichen Aspekte eines Firmenwagens für Arbeitnehmer

Ein Firmenwagen stellt für viele Arbeitnehmer ein attraktives Arbeitsplatzbenefit dar. Neben der Möglichkeit, das Fahrzeug beruflich zu nutzen, bietet es auch die Chance, private Fahrten zu unternehmen. Doch welche steuerlichen Aspekte sind dabei zu beachten, und welche Optionen haben Arbeitnehmer, um den geldwerten Vorteil zu minimieren?

Der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens

Den geldwerten Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung des Dienstwagens ergibt, müssen Arbeitnehmer versteuern. Das geht mit folgenden Methoden:

Die 1%-Methode

Bei der 1%-Methode wird der geldwerte Vorteil pauschal auf 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat festgesetzt. Zusätzlich werden 0,03% des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinzugerechnet. Diese Methode ist einfach und erfordert keine detaillierte Aufzeichnung aller Fahrten. Allerdings kann sie bei teuren Fahrzeugen zu einer hohen steuerlichen Belastung führen.

Das Fahrtenbuch

Eine alternative Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils ist das Führen eines Fahrtenbuchs. Dabei werden sämtliche berufliche und private Fahrten genau dokumentiert. Die Kosten für den privaten Nutzungsanteil werden anhand der Gesamtkosten des Fahrzeugs und der tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet. Diese Methode erfordert zwar einen höheren administrativen Aufwand, kann aber zu einer niedrigeren steuerlichen Belastung führen, insbesondere bei geringem privatem Fahranteil.

Reduzierung des geldwerten Vorteils

Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, den geldwerten Vorteil zu reduzieren. Eine Möglichkeit ist die Vereinbarung einer pauschalen Zuzahlung für die private Nutzung des Firmenwagens. Diese Zuzahlung mindert den geldwerten Vorteil und damit auch die steuerliche Belastung des Arbeitnehmers. Auch die Übernahme von Kosten für den Firmenwagen, wie beispielsweise für Treibstoff oder Wartung, kann den geldwerten Vorteil verringern. Diese Kosten werden vom Finanzamt als Zuzahlungen angerechnet und mindern den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil entsprechend.

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