Hauptabschlussübersicht
Die so genannte Hauptabschlussübersicht, auch bekannt als HAÜ oder HÜ, bildet einen zusammenfassenden Überblick über die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens im Laufe eines Geschäftsjahres. Gleichzeitig dient sie der doppelten Buchführung und stellt ein nützliches Hilfsmittel dar, um einen lückenlosen Jahresabschluss zu erstellen. Dabei ist es wichtig, auch die Entwicklung der Sachkonten, von der Eröffnungsbilanz bis hin zur Schlussbilanz, zu berücksichtigen.
Muss ich eine Hauptabschlussübersicht erstellen?
Im Prinzip sind alle Unternehmer, die der Buchführungspflicht unterliegen, auch dazu verpflichtet, gegen Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Hauptabschlussübersicht zu erstellen. Diese ist zum Bilanzstichtag fertigzustellen. Für Kleinunternehmer oder Freiberufler entfällt diese Verpflichtung. Sie sind jedoch angehalten, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu fertigen. So lässt sich schlussendlich der Gewinn ermitteln.
Für die Hauptabschlussübersicht ist es wichtig, diese sorgfältig und lückenlos zu führen. Dabei ist nicht ein spezieller Zeitpunkt maßgeblich, sondern ein gewisser Zeitraum. Häufig handelt es sich um ein gesamtes Geschäftsjahr. Auf Basis dieser Übersicht sind Unternehmer schließlich in der Lage, einen Jahresabschluss zu erstellen.
Was muss in einer HÜ vorhanden sein?
Eine Hauptabschlussübersicht ist für alle Unternehmer von großer Bedeutung. Sie dient der eigenen Kontrolle und liefert einen guten Überblick über sämtliche Kontenbewegungen. Die Übersicht sollte dabei wie im folgenden Beispiel mehrere Spalten umfassen:
1. Spalte: Eröffnung der Bilanz zu Beginn des Geschäftsjahres
2. Spalte: Umsatzbilanz mit allen Ein- und Ausgängen der Sachkonten
3. Spalte: Summenbilanz mit Eröffnungsbilanz und allen Ein- und Ausgängen der Sachkonten
4. Spalte: Saldenbilanz mit Auflistung des Saldos aller Sachkonten
5. Spalte: Hauptabschlussbilanz mit den Salden der Bestandskonten
6. Spalte: Gewinn- und Verlustrechnung
7. Spalte: Abschluss (hier müssen alle Rechnungen von Hauptabschlussbilanz und GuV übereinstimmen)
Sollte ich für den Hauptabschlussübersicht DATEV verwenden?
Einige Buchhaltungsservices verwenden für die HAÜ spezielle Softwareangebote wie DATEV, andere erfassen die Daten, Zahlen und Buchungen nach wie vor manuell. DATEV kann ein nützliches Instrument sein, sofern sich der Anwender mit dem Tool hervorragend auskennt. Daher sollten Unternehmer in diesem Fall unbedingt einen ausgbildeten Buchhalter beauftragen, der über das nötige Know-How verfügt. Dieser sollte sich nicht nur mit der Hauptabschlussübersicht, sondern ebenso mit Summen- und Saldenlisten auskennen. Sämtliche Bilanzpositionen und Kontobewegungen sind folgerichtig einzutragen, um die Entwicklung des Unternehmens betriebswirtschaftlich nachverfolgen zu können.
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