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Innergemeinschaftlicher Erwerb

Wie man Wareneinkäufe im EU-Ausland versteuern muss, erklären wir im folgenden Text zum innergemeinschaftlichen Erwerb.

Was ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb?

Der innergemeinschaftliche Erwerb ist ein wichtiger Bestandteil des Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union (EU). Er tritt auf, wenn ein Unternehmen Waren aus einem EU-Mitgliedsstaat erwirbt und diese in einen anderen EU-Mitgliedsstaat einführt, um sie dort für geschäftliche Zwecke zu verwenden.

Hintergrund und Zweck des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Die steuerlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb basieren auf dem Bestimmungslandprinzip. Gemäß diesem Prinzip unterliegen Warenlieferungen dem Steuerrecht des Landes, in dem der Käufer ansässig ist. Dies soll den Warenverkehr innerhalb der EU vereinfachen und Doppelbesteuerung vermeiden.

Voraussetzungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb

Für einen innergemeinschaftlichen Erwerb müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Käufer muss ein Unternehmer sein, der die Ware für sein Unternehmen erwirbt und dort verwendet.
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers muss dem Lieferanten mitgeteilt und auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  • Auf der Rechnung des Verkäufers darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein.
  • Es gelten keine Sonderregelungen zur Steuerbefreiung.

Umsatzsteuerregelungen beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt der deutschen Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt entweder 19 % (Regelsteuersatz) oder 7 % (ermäßigter Steuersatz), abhängig von der Art der Waren.

Bemessungsgrundlage und Vorsteuerabzug

Die Bemessungsgrundlage der Steuer ist der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag. Wie bei Umsätzen im Inland kann der Käufer die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, was in der Umsatzsteuervoranmeldung zu erfassen ist.

Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb

Einige Selbstständige sind vom innergemeinschaftlichen Erwerb steuerfrei, darunter Kleinunternehmer und bestimmte Gruppen, die ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen.

Unterschied zu innergemeinschaftlichem Verbringen und innergemeinschaftlicher Lieferung

Der innergemeinschaftliche Erwerb muss vom innergemeinschaftlichen Verbringen und der innergemeinschaftlichen Lieferung unterschieden werden.

Innergemeinschaftliche Lieferung

Von einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist die Rede, wenn ein Lieferant Waren von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen befördert. Es geht dabei um die physische Überquerung der Landesgrenze. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb erfolgt stets im Anschluss an eine innergemeinschaftliche Lieferung, da die Ware vom Verkäufer zum Käufer transportiert werden muss. Die innergemeinschaftliche Lieferung selbst ist von der Umsatzsteuer befreit.

Innergemeinschaftliches Verbringen im Vergleich

Die Regelung zum innergemeinschaftlichen Verbringen ist zwar komplex, lässt sich jedoch anhand eines Beispiels verständlich darstellen: Angenommen, ein Unternehmen hat Niederlassungen in Deutschland und Frankreich. Transportiert man nun eine Maschine von Frankreich nach Deutschland, um sie dort vorübergehend zu nutzen, handelt es sich um ein innergemeinschaftliches Verbringen. Dieses ist steuerfrei, solange die Maschine nach der Nutzung wieder nach Frankreich zurückgebracht wird. Falls die Maschine jedoch dauerhaft in Deutschland verbleibt, liegt in Frankreich eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor, während in Deutschland ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb anfällt.

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