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Mahnverfahren: Definition, Ablauf und Fristen

Das Mahnverfahren ist eine effiziente Methode, um Ansprüche schnell und kostengünstig durchzusetzen. In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über den Ablauf des (gerichtlichen) Mahnverfahrens sowie die Voraussetzungen für einen Mahnbescheid und wichtige Aspekte beim Mahnwesen.

So läuft das außergerichtliche Mahnverfahren ab

Das außergerichtliche Mahnverfahren beginnt mit Zahlungsaufforderungen an den Schuldner. Durch wiederholte Mahnungen soll dieser zur Begleichung der Schulden bewegt werden. Wenn der Schuldner trotz mehrerer Mahnungen nicht zahlt, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. In solchen Fällen kann die Unterstützung eines Inkassounternehmens hilfreich sein, um das Forderungsmanagement effektiv zu gestalten.

So läuft das gerichtliche Mahnverfahren ab

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine zügige und kostengünstige Möglichkeit, unbestrittene Geldforderungen einzutreiben. Beispielsweise kann ein Mahnverfahren bei Zahlungsverzug eines Kunden nach einem Kauf auf Rechnung eingeleitet werden. Auch Vermieter können ein gerichtliches Mahnverfahren nutzen, wenn ein Mieter die Miete nicht zahlt oder es zu Rücklastschriften kommt. Der konkrete Ablauf des Mahnverfahrens und die einzuhaltenden Fristen sind entscheidend.

Mahnantrag stellen: So funktioniert es

Das Mahnverfahren beginnt mit der Stellung eines Mahnbescheids durch den Gläubiger. Dieser Antrag kann online oder schriftlich eingereicht werden und verhindert, dass Ansprüche verjähren.

Prüfung durch das zuständige Mahngericht

Das Mahngericht prüft den Antrag maschinell und ist nicht für die inhaltliche Prüfung des Anspruchs zuständig.

Monierung des Mahnbescheids

Fehlerhafte Anträge werden vom Gericht zurückgewiesen und können korrigiert werden.

Zustellung des Mahnbescheids

Der Schuldner erhält den Mahnbescheid und hat zwei Wochen Zeit, um zu zahlen oder Widerspruch einzulegen.

Beantragung eines Vollstreckungsbescheids

Bei ausbleibender Zahlung oder nach Ablauf der Einspruchsfrist kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Vollstreckung

Bleibt der Schuldner untätig, kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, um die Forderung durchzusetzen.

Ablauf des Mahnverfahrens nach Widerspruch

Bei Widerspruch des Schuldners geht das Verfahren in das Streitverfahren über, das länger und aufwändiger ist als das Mahnverfahren.

Fristen: So lange dauert das gerichtliche Mahnverfahren

Im Verlauf des Mahnverfahrens müssen sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner eine Reihe wichtiger Fristen im Auge behalten. Das Versäumnis dieser Fristen kann erhebliche Nachteile nach sich ziehen. Das sind die wichtigsten Fristen im Mahnverfahren:

  • Mahnbescheid: Wenn der Mahnantrag fehlerfrei ist, wird der Mahnbescheid in der Regel innerhalb von drei bis fünf Werktagen zugestellt.
  • Vollstreckungsbescheid: Ab diesem Zeitpunkt kann der Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid gestellt werden. Wenn der Antragsgegner keinen Widerspruch einlegt, kann das Mahnverfahren innerhalb von 14 Tagen mit einem Vollstreckungsbescheid abgeschlossen werden. Die zeitliche Abwicklung der Zahlung hängt von den verfügbaren Mitteln des Schuldners ab.
  • Verfahrensdauer bei Widerspruch: Falls der Schuldner Widerspruch oder Einspruch einlegt, zieht sich das Verfahren in der Regel über mehrere Monate hin.
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