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Rückstellung

Sie führen mit Ihrem Unternehmen einen Gerichtsprozess mit unsicherem Ausgang oder erwarten eine hohe Steuernachzahlung? Das sind nur zwei von zahlreichen Gründen, sicherheitshalber Rückstellungen zu bilden und wahrscheinlichen späteren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

Definition Rückstellunge

Gegenüber herkömmlichen Verbindlichkeiten sind ihr Eintritt, ihre Höhe oder das genaue Eintrittsdatum bei Rückstellungen noch nicht gesichert. Rückstellungen gelten bei der Kostenstellenrechnung immer als Fremdkapital und werden somit strenggenommen als Schulden behandelt. Innerhalb der Bilanz reduzieren sie den ausgewiesenen Gewinn und beeinflussen so auch die Steuerhöhe. Eine Verwendung für andere Verbindlichkeiten als dem ursprünglichen Zweck ist nicht gestattet.

Rückstellungen Beispiele

Als Unternehmer sollten Sie einen Blick auf folgende mögliche Rückstellungsarten werfen:

  • Pensionsrückstellungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge bei unbekanntem zeitlichen Leistungseintritt
  • Steuerrückstellungen vor Abschluss des Geschäftsjahres
  • Rückstellungen für noch nicht getätigte Instandhaltungen
  • Kulanzrückstellungen bei der Zusage freiwilliger Gewährleistungsansprüche
  • Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Die Bildung von Rückstellungen ist in § 249 Handelsgesetzbuch verbindlich geregelt. Danach sind Sie in Ausnahmefällen zu einer Anlage von Rückstellung verpflichtet, dürfen freiwillig ausschließlich für die genannten Fälle Rückstellungen bilden. So soll eine mögliche Bilanzverwässerung verhindert werden.

Was sind Rückstellungen gegenüber Rücklagen?

Nicht selten werden Rückstellungen mit Rücklagen verwechselt. Doch obgleich beide in den Passiva der Bilanz aufgeführt werden, unterscheiden sie sich in ihrem jeweiligen Verwendungszweck.

Während Rückstellungen als Aufwand gebucht werden und somit den wirtschaftlichen Unternehmenserfolg mindern, führen Rücklagen als gebundenes Eigenkapital zur Erhöhung des Gesamteigenkapitals. Auf den Unternehmenserfolg bleiben sie ohne Wirkung.

Rückstellungen buchen und auflösen

Nach der Bildung von Rückstellungen fallen in Ihrem Buchhaltungsbüro zwei weitere Schritte an:

  • Rückstellung buchen: Ihre Buchhaltung bucht Rückstellungen für eine korrekte Aufwands-Zuordnung immer im Jahresabschluss des Jahres, in dem die Rücklagen verursacht wurden. Ihre Höhe wird geschätzt, der Gewinn reduziert und die entsprechende Summe in das Folgejahr übertragen.
  • Sonderfall: Warum werden Rückstellungen abgezinst? Da es sich bei Rückstellungen nur um ungefähre Größen handelt, wird durch eine Abzinsung unter Berücksichtigung von Zinssätzen der aktuelle Wert des künftigen Geldbetrages bestimmt. Übersteigt die Laufzeit Ihrer Rückstellung ein Jahr, sind Sie zur Abzinsung verpflichtet.
  • Rückstellungen auflösen: Sobald Sie auf die gebildeten Rückstellungen zurückgreifen oder der Grund zur Rückstellungsbildung entfällt, werden sie aufgelöst. Dabei gilt bei ausgeglichener Höhe von Rückstellung und Auszahlung die Auflösung als erfolgsneutral. Haben Sie mehr Rückstellungen gebildet als benötigt, muss Ihre Buchhaltung die Differenz als sonstigen betrieblichen Ertrag, bei zu geringen Rückstellungen unter sonstigen betrieblichen Aufwänden verbuchen.
(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
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