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Storno (Stornierung)

Auch in der Buchhaltung oder der Finanzwelt kann einmal etwas schiefgehen - durch eine Stornierung, kurz: Storno, lassen sich Fehlbuchungen rückgängig machen. 

Definition: Was ist eine Stornierung?

Das Wort “Stornierung”, oft abgekürzt als “Storno”, bedeutet grundsätzlich, etwas rückgängig zu machen. Es wird besonders im Rechnungswesen verwendet, um fehlerhafte Buchungen zu korrigieren, kann aber auch in anderen Lebensbereichen vorkommen.

Ein typisches Beispiel ist der klassische Zahlendreher: Ein Buchhalter hat sich bei einem Buchungssatz vertippt und versehentlich 5.000 Euro anstelle der eigentlichen 500 Euro gebucht. Er macht diesen Fehler durch eine Storno-Buchung über 5.000 Euro (gleiche Konten, aber auf der gegenüberliegenden Seite) rückgängig. Anschließend wird die Buchung – dieses Mal mit den korrekten 500 Euro - wiederholt.

Rechtliche Vorgaben der Stornierung

Das Handelsgesetzbuch schreibt vor, dass Fehler in der Buchführung nicht einfach gelöscht werden dürfen! Denn auch eine fehlerhafte Buchung ist wichtig und muss nachprüfbar sein. Stattdessen macht man den Fehler durch Storno rückgängig. Einen Vorgang, der einen Fehler enthält, beseitigt man, laut § 239 Abs. 3 HGB, durch eine entgegengesetzte Storno-Buchung mit dem gleichen Wert.

1. Der Storno in der Buchhaltung

Das Storno in der Buchhaltung ist besonders wichtig, da es für die so genannte Bilanzwahrheit erforderlich ist. Da eine Bilanz richtig, vollständig und frei von Willkür sein muss, können Fehler nicht entfernt, sondern lediglich durch Storno behoben werden.

Durch die zunehmend digitale Buchführung hat sich die Anzahl der Fehler und der dadurch nötigen Stornierungen drastisch reduziert. Dennoch sind Storno-Buchungen ein wichtiger Bestandteil der buchhalterischen Praxis.

2. Der Storno in der Wirtschaft

In der Wirtschaft ist der Begriff Storno oder Stornierung ebenfalls anzutreffen. Er wird hier vor allem beim Rücktritt von Verträgen oder Aufträgen verwendet. Storno ist hier oft auch ein rechtlich wichtiges Thema, da zusätzliche Kosten für die betroffenen Unternehmen anfallen können, zum Beispiel weil bereits mit der Ausführung begonnen wurde. Stornierungsgebühren, Fristen oder sogar Konventionalstrafen sind daher keine Seltenheit.

3. Der Storno im Bankwesen

Auch Buchungen, die von Banken durchgeführt werden, lassen sich stornieren. Dabei macht das Geldinstitut einen Vorgang rückgängig, wenn zum Beispiel ein Kontoinhaber Geld an ein falsches Empfängerkonto überwiesen hat. Storno ist jedoch nur möglich, sofern die Überweisung noch nicht abgeschlossen bzw. angekommen ist.

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