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Umlaufvermögen

Sie müssen kurzfristig etwas Ihrer Kasse entnehmen, möchten eine ausstehende Forderung eintreiben oder Ihr Bankguthaben einsehen? Damit befinden Sie sich jeweils im Bereich Ihres betrieblichen Umlaufvermögens. Gegenüber dem Anlagevermögen ist dies der Teil Ihres Unternehmenskapitals, der auf keine dauerhafte Vermögensbildung ausgelegt ist. Im folgenden Glossarbeitrag beantworten wir Ihnen die Fragen, was Umlaufvermögen ist, was zum Umlaufvermögen gehört und wie Sie es richtig verbuchen.

Was ist Umlaufvermögen?

Ihr Anlage- und Umlaufvermögen ergibt das Gesamtvermögen Ihres Betriebs. Im Gegensatz zum in § 247 Abs. 2 Handelsgesetzbuch festgeschriebenen Anlagevermögen fehlt es an einer detaillierten Umlaufvermögens-Definition. Dennoch herrscht allgemeine Einigkeit über das Ausschlussprinzip: Was als Unternehmenskapital nicht zum Anlagevermögen zählt, ist dem Umlaufvermögen zugerechnet. Es setzt sich somit aus den Teilen Ihres Betriebsvermögens zusammen, die nicht dem dauerhaften Geschäftsbetrieb dienen. Dieses ist demnach schnell wieder verbraucht oder kurzfristig im Umlauf, etwa zur Rückzahlung oder Verarbeitung.

Das Umlaufvermögen bleibt, im Gegensatz zum Anlagevermögen, nur für kurze Zeit im Unternehmen. Dennoch ist selbst das Umlaufvermögen noch einmal in kurzfristiges Umlaufvermögen und langfristiges Umlaufvermögen unterteilt. Während kurzfristiges Umlaufvermögen wie liquide Mittel oder Forderungen binnen eines Jahres genutzt wird, verbleibt langfristiges Umlaufvermögen wie bestimmte Kredite oder Wertpapiere für mindestens ein Jahr im Unternehmen. Keine einfache Zuordnung für Ihre Buchhaltung, die auch sonst komplexen Anforderungen beim Erstellen des Umlaufvermögens entsprechen muss.

Was gehört zum Umlaufvermögen?

Gegenüber den Sach-, Finanzanlagen oder immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zählt zum Umlaufvermögen folgendes: Sämtliche Wirtschaftsgüter, die zur Distribution, Produktion oder dem eigenen Nutzen erworben oder hergestellt worden sind. Sie sind in der Regel in vier Bereiche aufgeteilt:

  • Vorräte
  • Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere
  • Liquide Mittel

Umlaufvermögen richtig verbuchen

Für einen stets genauen Überblick Ihrer betrieblichen Vermögensverhältnisse ist eine korrekte Buchhaltung hinsichtlich Ihres Umlaufvermögens von hoher Bedeutung. Dies schließt auch das richtige Kontieren von Belegen auf das jeweilige Aufwands- oder Ertragskonto mit ein. Mögen die Beträge auf den Rechnungen oder Kassenbons auch noch so gering sein. Immerhin für zehn Jahre sind Sie zur Aufbewahrung all dieser Rechnungen gemäß § 257 Handelsgesetzbuch verpflichtet.

Führen Sie Ihr Kleinunternehmen in einer Rechtsform mit ausschließlich einfacher Buchführung, ist zum Einreichen beim Finanzamt auch eine Einnahmenüberschussrechnung ausreichend. Bei dieser erfasst Ihre Buchhaltung alle Ein- und Ausgaben ohne doppelte Kontoführung. Doch auch hier gilt es, das Umlaufvermögen präzise einzutragen.

Umlaufvermögen und Bilanz

Der Normalfall der doppelten Buchführung enthält das Erstellen einer Jahresbilanz, in der unter anderem auch das Umlaufvermögen auszuweisen ist. Sämtliche Posten müssen auf der linken Seite der Bilanz als Aktiva verbucht sein. Zusätzlich müssen sie mit ihren Herstellungs- beziehungsweise Anschaffungskosten angegeben und abgeschrieben werden. Laut § 266 HGB zählen folgende Punkte in der Bilanz zum Umlaufvermögen:

  • Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, Waren, Anzahlungen
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL), Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen im Beteiligungsverhältnis, sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere: Anteile an verbundenen Unternehmen, eigene Anteile, sonstige Wertpapiere
  • Liquide Mittel: Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Bilanzanalyse: Kennzahlen des Umlaufvermögens

Innerhalb der Bilanzanalyse dient das Umlaufvermögen dem Berechnen einzelner betriebswirtschaftlicher Kennzahlen:

Vermögensintensität

Verhältnis Anlagevermögen / Umlaufvermögen. Je nach Branche können sich unterschiedliche Werte ergeben. In Produktionsbetrieben überwiegt meist das Anlagevermögen, in Handel und Dienstleistung das Umlaufvermögen.

Vermögensintensität = Anlagevermögen / Umlaufvermögen

Generell reduziert eine hohe Vermögensintensität die Liquidität eines Unternehmens, da in diesen Fällen viel Kapital im Anlagevermögen gebunden ist.

Umlaufintensität

Anteil Umlaufvermögen am Gesamtvermögen.

Umlaufintensität = Umlaufvermögen / Gesamtvermögen

Eine hohe Umlaufintensität bedeutet niedrige Kapitalbindung und hohe Kostenflexibilität.

Working Capital

Finanzierungsart kurzfristiger Verbindlichkeiten.

Working Capital = Umlaufvermögen – kurzfristige Verbindlichkeiten

Ist das Ergebnis positiv, werden kurzfristige Verbindlichkeiten nicht nur über Umlaufvermögen, sondern auch über Anlagevermögen finanziert – ein Vorteil für die meisten Unternehmen.

Net Working Capital

Anteil des für kurzfristige Umsätze generierbaren Vermögensteils.

Mit der korrekten Berücksichtigung des Umlaufvermögens schaffen Sie eine solide Basis für eine aussagekräftige Bilanz und eine präzise Bilanzanalyse.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
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