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Wachstumschancengesetz: Alles, was man wissen muss!

Das Wachstumschancengesetz soll die deutsche Wirtschaft mit einem neuen Impuls antreiben. Damit gehen zahlreiche Steueränderungen und Erleichterungen für Unternehmen einher. Auch wenn der Bundesrat das Gesetz aufgrund einiger Verzögerungen erst am 22. März 2024 billigte, ist es nun verabschiedet.

Was ist das Wachstumschancengesetz?

Das Wachstumschancengesetz, offiziell bekannt als das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, ist ein umfassendes Maßnahmenpaket. Es hat das Ziel, die Wirtschaft in Deutschland anzukurbeln und Unternehmen zu unterstützen. Das Gesetz umfasst eine Vielzahl von Steueränderungen und Erleichterungen für Unternehmen, darunter auch Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zur Eindämmung unerwünschter Steuergestaltungen.

Wachstumschancengesetz: Wichtige Steueränderungen im Detail

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer. Gemäß dem Gesetz sind Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Früher mussten sie dennoch eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen, was nun nicht mehr erforderlich ist. Diese Erleichterung entlastet Kleinunternehmer von bürokratischem Aufwand.

Des Weiteren wurde die Einnahmen-Überschussrechnung angepasst. Die Obergrenzen für die Anwendung dieser Methode zur Gewinnermittlung wurden erhöht: Der Grenzbetrag für den Umsatz stieg rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 auf 800.000 Euro und die Gewinngrenze wurde auf 80.000 Euro angehoben.

Das Wachstumschancengesetz ermöglicht auch eine befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens. Zudem sieht es eine Sonderabschreibung von 40 Prozent vor, die unter bestimmten Bedingungen zusätzlich zur regulären Abschreibung genutzt werden kann.

Weitere Änderungen betreffen die Freigrenze für Kundengeschenke, den Verlustvortrag und die Anpassung der Ist-Besteuerung. Die Freigrenze für Kundengeschenke wurde angehoben, der Verlustvortrag wird angepasst, und die Grenze für die Ist-Besteuerung wird erhöht.

Diese geplanten Steuerentlastungen kommen nicht

Trotz der Vielzahl von Änderungen und Erleichterungen, die das Wachstumschancengesetz mit sich bringt, gibt es auch einige geplante Steuerentlastungen, die nicht umgesetzt wurden. Dazu gehören die Anhebung der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen, die Erhöhung der GWG-Grenze und die Verbesserung der Bedingungen für die Abschreibung nach der Sammelpostenmethode. Diese Maßnahmen wurden im Zuge des Vermittlungsverfahrens gestrichen und sind daher nicht Teil des Gesetzes.

Insgesamt zielt das Wachstumschancengesetz darauf ab, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und die Wirtschaft anzukurbeln. Es bringt eine Reihe von Steueränderungen und Erleichterungen mit sich, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, ihre Wachstumschancen zu nutzen und Investitionen zu tätigen.

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