Wertberichtigung
Ihre Buchhaltung steht in der Pflicht, sämtliche Forderungen Ihres Unternehmens grundsätzlich zum Nennwert anzusetzen. Zudem muss sie bei einem möglichen Ausfallrisiko in der Bilanz die erforderliche Korrektur vornehmen. Durch das betriebswirtschaftliche Mittel der Wertberichtigung lässt sich in diesen Fällen die aktuell gegebene Situation wiederherstellen.
Mit einer Wertberichtigung Forderungen korrigieren
In Ihrer Unternehmensbilanz weist Ihr Buchhaltungsbüro eine Aktiv- sowie eine Passivseite aus. Beim Beurteilen von Forderungen aus Lieferungen sowie Leistungen ist das Niederstwertprinzip vorgeschrieben.
Aufgrund dessen kann es dazu kommen, dass bestimmte Aktiva zu hoch angesetzt sind. Diese lassen sich nun mittels einer Wertberichtigung auf der Passivseite korrigieren. So wird der Buchwert wieder dem aktuellen Ist-Zustand angepasst. In der Fachsprache ist eine Wertberichtigung auch als indirekte Abschreibung bekannt.
Welche Forderungsarten gibt es?
Gemäß Vorgaben im Handelsgesetzbuch gilt es, sämtliche Vermögensgegenstände wie auch Schulden separat zu bewerten. Dabei dürfen Vermögenswerte nicht höher als zu ihrem Anschaffungs- oder Produktionswert angesetzt und maximal um Abschreibungen vermindert werden. Beim Forderungsansatz zieht die Buchhaltung die am Bilanzstichtag gegebenen Verhältnisse heran, unter der Berücksichtigung von Ausfallrisiken.
In Ihrer Bilanz unterscheiden Sie zwischen drei Forderungsarten:
- Bei einer einwandfreien Forderung liegt ein vollständiger Rechnungseingang zugrunde, weshalb sie zu ihrem Nennwert in der Bilanz notiert wird.
- Eine zweifelhafte Forderung gilt als nicht sicher. Deshalb nimmt die Buchhaltung am Bilanzstichtag eine Korrektur beziehungsweise Abschreibung bei den Passiva vor.
- Uneinbringliche Forderungen werden garantiert nicht mehr beglichen. Auch hier ist Ihre Buchhaltung zu einer Wertberichtigung verpflichtet: Sie muss die Forderungen in voller Höhe abschreiben und die Umsatzsteuer entsprechend korrigieren.
Manchmal erfolgt nach der bereits berichtigten Forderung doch noch eine nicht erwartete Zahlung. Ihre Buchhaltung erfasst diese als sogenannten periodenfremden Ertrag.
Unterschiede zwischen einer Einzel- und Pauschalwertberichtigung
Muss Ihre Buchhaltung eine Wertberichtigung vornehmen, sind für sie zwei Optionen verfügbar.
- Einzelwertberichtigung: Auch als SLLP (Specific Loan Loss Provision, aus dem Englischen: spezifische Kreditrisikovorsorge) bekannte Wertberichtigung. Bei dieser Einzelwertberichtigung gehen Sie von einem teilweisen oder kompletten Ausfall einer einzelnen Forderung aus. Dann leiten Sie eine entsprechende Korrektur für ausschließlich diesen Wert in die Wege.
- Pauschalwertberichtigung: Geht Ihre Buchhaltung aufgrund ihrer Erfahrungswerte von Ausfällen einwandfreier Forderungen aus, fasst sie die betroffenen Einzelforderungen zu einer Pauschalwertberichtigung zusammen. Für das Ermitteln der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten bildet sie einen Durchschnittswert aller bereits eingetretenen vergleichbaren Ausfälle der vergangenen Jahre. Dann korrigiert Ihre Buchhaltung die Passivseite der Bilanz (Passiva) entsprechend dieser Pauschalwertberichtigung. Diese ist übrigens auch als GLLP (General Loan Loss Provision, aus dem Englischen: generelle Kreditrisikovorsorge) beziehungsweise portfoliobasierten Wertberichtigung bekannt.
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