Wertberichtigung
Ihre Buchhaltung steht in der Pflicht, sämtliche Forderungen Ihres Unternehmens grundsätzlich zum Nennwert anzusetzen. Zudem muss sie bei einem möglichen Ausfallrisiko in der Bilanz die erforderliche Korrektur vornehmen. Durch das betriebswirtschaftliche Mittel der Wertberichtigung lässt sich in diesen Fällen die aktuell gegebene Situation wiederherstellen.
Wann ist eine Wertberichtigung notwendig?
Spezifische Gründe für Wertberichtigungen könnten beispielsweise Insolvenzen, Zahlungsverzug oder allgemeine wirtschaftliche Unsicherheiten sein. Diese Faktoren beeinflussen die Entscheidung, ob eine Einzel- oder Pauschalwertberichtigung durchgeführt wird.
Wertberichtigungen können die Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens beeinflussen und sollten daher sorgfältig geplant werden. Moderne Buchhaltungssysteme können dabei helfen, die Komplexität der Wertberichtigung zu reduzieren und die Genauigkeit zu erhöhen.
Mit einer Wertberichtigung Forderungen korrigieren
In Ihrer Unternehmensbilanz weist Ihr Buchhaltungsbüro eine Aktiv- sowie eine Passivseite aus. Beim Beurteilen von Forderungen aus Lieferungen sowie Leistungen ist das Niederstwertprinzip vorgeschrieben.
Aufgrund dessen kann es dazu kommen, dass bestimmte Aktiva zu hoch angesetzt sind. Diese lassen sich nun mittels einer Wertberichtigung auf der Passivseite korrigieren. So wird der Buchwert wieder dem aktuellen Ist-Zustand angepasst. In der Fachsprache ist eine Wertberichtigung auch als indirekte Abschreibung bekannt.
Welche Forderungsarten gibt es?
Gemäß Vorgaben im Handelsgesetzbuch gilt es, sämtliche Vermögensgegenstände wie auch Schulden separat zu bewerten. Dabei dürfen Vermögenswerte nicht höher als zu ihrem Anschaffungs- oder Produktionswert angesetzt und maximal um Abschreibungen vermindert werden. Beim Forderungsansatz zieht die Buchhaltung die am Bilanzstichtag gegebenen Verhältnisse heran, unter der Berücksichtigung von Ausfallrisiken.
In Ihrer Bilanz unterscheiden Sie zwischen drei Forderungsarten:
- Bei einer einwandfreien Forderung liegt ein vollständiger Rechnungseingang zugrunde, weshalb sie zu ihrem Nennwert in der Bilanz notiert wird.
- Eine zweifelhafte Forderung gilt als nicht sicher. Deshalb nimmt die Buchhaltung am Bilanzstichtag eine Korrektur beziehungsweise Abschreibung bei den Passiva vor.
- Uneinbringliche Forderungen werden garantiert nicht mehr beglichen. Auch hier ist Ihre Buchhaltung zu einer Wertberichtigung verpflichtet: Sie muss die Forderungen in voller Höhe abschreiben und die Umsatzsteuer entsprechend korrigieren.
Manchmal erfolgt nach der bereits berichtigten Forderung doch noch eine nicht erwartete Zahlung. Ihre Buchhaltung erfasst diese als sogenannten periodenfremden Ertrag.
Verwendung historischer Daten
Unternehmen analysieren ihre Vergangenheit (historische Daten), um die durchschnittliche Ausfallrate ihrer Forderungen zu ermitteln. Diese Methode wird oft als historische Verlustquote bezeichnet. Sie basiert auf der Annahme, dass zukünftige Ausfallraten ähnlich sind wie in der Vergangenheit. Beispielsweise könnte ein Unternehmen feststellen, dass in den vergangenen Jahren durchschnittlich zwei Prozent seiner Forderungen ausgefallen sind. Diese Rate wird dann auf die aktuellen Forderungen angewendet, um die Wertberichtigung zu berechnen.
Risikoklassifizierung
Risikoklassifizierungen helfen dabei, Forderungen nach ihrem Ausfallrisiko zu bewerten. Unternehmen nutzen oft ein Risikomanagementsystem, das Schuldner nach ihrer Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit klassifiziert. Diese Klassifizierung kann auf internen Erfahrungen oder externen Ratings basieren. Jede Risikoklasse wird mit einem bestimmten Ausfallrisiko verbunden, das dann zur Berechnung der Wertberichtigung herangezogen wird. Beispielsweise könnten Forderungen von Kunden mit schlechter Kreditwürdigkeit einem höheren Ausfallrisiko zugeordnet werden, was zu einer höheren Wertberichtigung führt.
Methoden zur Risikobewertung
Es gibt verschiedene Methoden zur Risikobewertung, darunter:
- Ausfallwahrscheinlichkeit (PD): Diese Methode schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner ausfällt.
- Verlustquote bei Ausfall (LGD): Diese Methode bewertet den erwarteten Verlust im Falle eines Ausfalls.
- Kreditwürdigkeitsprüfung: Diese Methode nutzt externe Ratings oder interne Bewertungen, um die Kreditwürdigkeit von Schuldnern zu beurteilen.
Durch die Kombination historischer Daten und Risikoklassifizierungen können Unternehmen ihre Forderungen präziser bewerten und die notwendigen Wertberichtigungen vornehmen, um potenzielle Verluste zu minimieren.
Unterschiede zwischen einer Einzel- und Pauschalwertberichtigung
Muss Ihre Buchhaltung eine Wertberichtigung vornehmen, sind für sie zwei Optionen verfügbar.
- Einzelwertberichtigung: Auch als SLLP (Specific Loan Loss Provision, aus dem Englischen: spezifische Kreditrisikovorsorge) bekannte Wertberichtigung. Bei dieser Einzelwertberichtigung gehen Sie von einem teilweisen oder kompletten Ausfall einer einzelnen Forderung aus. Dann leiten Sie eine entsprechende Korrektur für ausschließlich diesen Wert in die Wege.
- Pauschalwertberichtigung: Geht Ihre Buchhaltung aufgrund ihrer Erfahrungswerte von Ausfällen einwandfreier Forderungen aus, fasst sie die betroffenen Einzelforderungen zu einer Pauschalwertberichtigung zusammen. Für das Ermitteln der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten bildet sie einen Durchschnittswert aller bereits eingetretenen vergleichbaren Ausfälle der vergangenen Jahre. Dann korrigiert Ihre Buchhaltung die Passivseite der Bilanz (Passiva) entsprechend dieser Pauschalwertberichtigung. Diese ist übrigens auch als GLLP (General Loan Loss Provision, aus dem Englischen: generelle Kreditrisikovorsorge) beziehungsweise portfoliobasierten Wertberichtigung bekannt.
Rechtliche Anforderungen und Standards
Die rechtlichen Anforderungen und Standards für Wertberichtigungen von Forderungen sind in Deutschland hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte:
Handelsgesetzbuch (HGB)
- Niederstwertprinzip: Gemäß § 253 Abs. 4 HGB müssen Vermögensgegenstände, einschließlich Forderungen, mit dem niedrigeren Wert angesetzt werden, entweder dem Anschaffungswert oder dem beizulegenden Zeitwert. Dies bedeutet, dass Forderungen, die als zweifelhaft oder uneinbringlich eingestuft werden, abgeschrieben werden müssen.
- Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigung: Beide Methoden sind erlaubt, um Forderungen zu korrigieren.
Einkommensteuergesetz (EStG)
- Konformitätsprinzip: Grundsätzlich basiert die steuerliche Bilanz auf der handelsrechtlichen Bilanz – es sei denn, es gibt spezifische steuerliche Regelungen, die abweichen. Dies bedeutet, dass Wertberichtigungen, die im Handelsrecht vorgenommen werden, auch steuerlich anerkannt werden, sofern keine steuerlichen Sonderregelungen greifen.
Internationale Standards (IFRS)
- Fair Value und Impairment: Unter IFRS wird der Fair Value als Grundlage für die Bewertung von Vermögenswerten genutzt. Wenn der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter seinem Buchwert liegt, muss eine Wertminderung (Impairment) vorgenommen werden. Dies gilt auch für Forderungen, die als zweifelhaft eingestuft werden.
Rechtliche Anforderungen zur Dokumentation
- Dokumentation von Wertberichtigungen: Es ist wichtig, alle Wertberichtigungen sorgfältig zu dokumentieren, um im Falle einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass die Korrekturen sachlich begründet sind. Dazu gehören die Gründe für die Wertberichtigung, die Methode der Berechnung und die Höhe der Korrektur.
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