Diskontierung
Durch Zinsen verändern Geldbeträge im Laufe der Zeit ihren Wert. Die Diskontierung (Abzinsung) erlaubt es, den zukünftigen Wert einer Zahlung zum jetzigen Zeitpunkt zu ermitteln.
Definition: Was ist die Diskontierung?
Die Diskontierung, auch “Abzinsung” genannt, ist eine Berechnungsmethode aus der Finanzbuchhaltung. Mit ihr kann man den Wert einer zukünftigen Zahlung schon zum aktuellen Zeitpunkt ermitteln. Denn: Wenn eine Zahlung erst in der Zukunft geleistet wird, fallen für den Zeitraum bis dahin Zinsen an. Diese gilt es entsprechend zu bestimmen.
Was sind die Ziele der Diskontierung/Abzinsung?
Die Diskontierung erlaubt, den Wert einer Zahlung zu verschiedenen Zeitpunkten zu bestimmen und zu vergleichen. Ziel ist zum einen, wichtige Informationen bereitzustellen, um sinnvolle Investitionsentscheidungen zu treffen. Auch für das Erstellen der Bilanz ist die Diskontierung von Bedeutung: Das Einkommensteuergesetz schreibt eine Abzinsung von Verbindlichkeiten vor.
Wie funktioniert die Diskontierung (Abzinsung)?
Die Berechnung der Diskontierung erfolgt anhand einer vorgegeben Formel, die auch für die Berechnung des Zinseszinses Verwendung findet:
Barwert = Ursprungswert x Abzinsungsfaktor
Unter dem “Barwert” versteht man die Höhe des Betrags zum aktuellen Zeitpunkt. Er wird daher auch als “Gegenwartswert” bezeichnet. Der Abzinsungsfaktor ist einigen Fällen vorgegeben, lässt sich aber auch anhand folgender Formel errechnen:
Abzinsungsfaktor = 1 / (1+r)^n = 1 /q^n
Dabei steht “r” für den Zinssatz der Abzinsung und “n” für die Laufzeit.
Arten der Diskontierung
Die Diskontierung lässt sich mithilfe verschiedener Methoden berechnen. Diese unterscheiden sich insbesondere in der Frage, ob und wie der Zinseszins in die Berechnung miteinfließt:
- Lineare Abzinsung
- Stetige Abzinsung
- Exponentielle Abzinsung
- Abzinsung auf zukünftigen Zeitpunkt
Die Lineare Abzinsung findet besonders für Zeiträume unter einem Jahr Anwendung und bezieht den Zinseszinseffekt nicht mit ein.
Beispiele
Zu den typischen Beispielen für die Diskontierung zählen unverzinsliche Verbindlichkeiten, die Unternehmen aufnehmen. Sie werden mit einem Abzinsungsfaktor multipliziert, wodurch eine Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Gegenwartswert/Barwert entsteht. Diese zählt als Ertrag für das Unternehmen und ist entsprechend zu versteuern.
Aus Sicht von Privatpersonen sind Gutscheine typische Beispiele für eine nötige Diskontierung. Das liegt daran, dass sie erst zu einem Zeitpunkt nach dem Kauf des Gutscheins eingelöst werden. Auch viele, aber nicht alle, Rückstellungen zählen zu den Diskontierungen. Es ist nötig, nach dem Einzelbewertungsprinzip zu prüfen, ob im konkreten Fall eine Diskontierung erfolgen muss.
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