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Drohverlustrückstellung

Als Unternehmer ist Ihnen die Situation vielleicht bekannt: Das Geschäft mit Ihrem Vertragspartner ist bereits eingeleitet, der Abschluss steht jedoch noch aus. Und die Wahrscheinlichkeit der Nichterfüllung ist plötzlich groß. Entsprechend droht Ihnen ein Verlust, für den Sie nach Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Bildung von Rückstellungen verpflichtet sind.

Was ist eine Drohverlustrückstellung?

Bei einem drohenden Verlust aus einem sogenannten schwebenden Geschäft ist der exakte Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Ebenso wenig wie die genaue Höhe der erwarteten finanziellen Einbuße. Ihre Schätzung ist daher auf Basis einer realistischen kaufmännischen Beurteilung vorzunehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verlust erst im Folge-Bilanzjahr zum Tragen kommt.

Die Bildung einer Drohverlustrückstellung ist daher nicht möglich, wenn

  • das Geschäft bereits abgeschlossen und der Verlust somit bereits realisiert ist.
  • es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag handelt.

Drohverlustrückstellung Beispiele

Drohverlustrückstellungen können sich aus unterschiedlichen Vertragsgrundlagen ergeben.

  • Müssen Sie einen Mitarbeiter unter regulärer Lohnfortzahlung arbeitsrechtlich freistellen, ist Ihre Buchhaltung zur Ausweisung der Gehaltssumme als Drohverlustrückstellung verpflichtet.
  • Übersteigen die veranschlagten Kosten für Ihre Bautätigkeiten den vereinbarten Festbetrag, müssen Sie die Differenz als Drohverlustrückstellung in Ihrer Bilanz angeben.

Arten der Drohverlustrückstellung

Sie finden Vorschriften zur Drohverlustrückstellung sowohl im HBG als auch den sogenannten International Financial Reporting Standards (IFRS)

Drohverlustrückstellung HGB

Nach § 249 Abs. 1 HGB besteht mit der sogenannten Ansatzpflicht eine Passivierungspflicht für Drohverlustrückstellungen. Um den Gläubigerschutz sicherzustellen, muss Ihre Buchhaltung wie folgt vorgehen: In der Bilanz für Vermögensteile gilt es, bei Einnahmen immer den geringsten, bei Schulden stets den höchsten Wert anzugeben.

Drohverlustrückstellung IFRS

Auch nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften der IFRS unterliegen Sie als Unternehmer bei Drohverlustrückstellungen den Regeln der Passivierungspflicht. Sofern ein belastender Vertrag im Sinne des IAS 37.67 einen Verpflichtungsüberschuss für Sie begründet. Als belastend gilt ein Vertrag, wenn Ihre unvermeidbaren Kosten zu seiner Erfüllung den erwarteten ökonomischen Nutzen übersteigen.

Bilanzieren von Rückstellungen aus drohenden Verlusten

Ihrer Buchhaltung stehen bei der Bilanzierung von Drohverlustrückstellungen folgende Möglichkeiten offen:

  1. Liegen die Wiederbeschaffungskosten oder der Marktpreis unter dem vereinbarten Kaufpreis am Bilanzstichtag: Dann ist die Drohverlustrückstellung über das Umlaufvermögen zu bilden.
  2. Voraussetzung für eine Drohverlustrückstellung über das Anlagevermögen: Eine dauerhafte Wertminderung zwischen dem ursprünglich vereinbarten Zahlungstermin und dem Wert des Vermögensgegenstandes am Bilanzstichtag.

Drohverlustrückstellung und die Steuerbilanz

Trotz eines grundsätzlichen steuerlichen Passivierungsverbots künftiger Risiken gemäß § 5 Abs. 4 a Einkommenssteuergesetz: Sie können Ihre Drohverlustrückstellungen in Ihrer Steuerbilanz passivieren, sofern die Risiken nach ihrem Eintritt nicht steuermindernd berücksichtigt werden müssen.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
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