Erlös im Rechnungswesen
Unter den Erlösen fasst man sämtliche Einnahmen zusammen, die ein Unternehmen erzielt - doch eine genaue Unterscheidung ist im Rechnungswesen unbedingt notwendig. Denn jeder Erlös ist in der Buchhaltung gemäß seiner Quelle zuzuordnen und zu buchen.
Erlös gemäß Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch unterteilt die Erlöse in zwei Kategorien: Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und „sonstige betriebliche Erträge“. Diese Unterscheidung erfolgt anhand der Aktivität, durch die sie entstanden sind.
Die “gewöhnliche Geschäftstätigkeit” umfasst die typischen Tätigkeitsfelder einer Firma. So erzielt zum Beispiel ein Einzelhandelsunternehmen seine Erlöse durch den Verkauf von Produkten erzielen. Was eine gewöhnliche Geschäftstätigkeit darstellt, hängt von der jeweiligen Branche eines Unternehmens ab.
Sonstige betriebliche Erträge haben hingegen nichts mit den normalen Geschäftsaktivitäten des Unternehmens zu tun. Würde das Einzelhandelsunternehmen etwa noch zusätzliche Einnahmen aus Verpachtung einer Ladenfläche erzielen, wäre dies ein Beispiel für sonstige Erträge.
Grund für diese Unterteilung ist die Übersicht in der Bilanz. Eine genaue Erlösdefinition und klare Trennung sorgt für einen besseren Überblick.
Erlös vs. Gewinn
Die Abgrenzung von Erlösen gegenüber Gewinnen spielt in der Buchhaltung eine wichtige Rolle. Ein Erlös ist, laut Definition, ein Ertrag, der einem Unternehmen durch seine Geschäftstätigkeit zufließt.
Die Erlösdefinition betrachtet aber keine betrieblichen Kosten, Umsatzsteuer und andere Ausgaben, die notwendig waren, um einen Erlös zu erzielen. Im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung zieht man diese vom Erlös ab und erhält so den Gewinn.
So erzielt das Einzelhandelsunternehmen aus unserem Beispiel durch den Verkauf von Handelswaren Erlöse. Es musste die Waren jedoch zunächst einkaufen und hatte weitere Ausgaben (betriebliche Kosten etc.).
Der Umsatz entstand also durch den Verkauf, der Erlös jedoch aus dem Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis der Ware.
Der Erlös in der Buchhaltung
Bevor ein Erlös über die Gewinn- und Verlustrechnung in die Abschlussbilanz einfließen kann, ist dieser zunächst zu bereinigen. Dabei finden zunächst verschiedene Erlösschmälerungen Berücksichtigung: Rabatte und Skonti verarbeitet die Buchhaltung schon beim Buchungsvorgang bzw. der Rechnungsstellung entsprechend.
Handelt es sich hingegen um Rückvergütungen an Kunden, die zum Jahresende ausgezahlt werden, erfolgt die Erfassung in einem dafür angelegten Aufwandskonto. Auf diese Weise lassen sich die erzielten Umsatzerlöse entsprechend korrigieren.
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