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Was versteht man unter der Gewinn- und Verlustrechnung?

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nimmt im Jahresabschluss eines Unternehmens neben der Bilanz den Hauptbestandteil ein. Wenn Unternehmen eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, möchten sie den Erfolg im vergangenen Jahr ermitteln. Dabei geht es in erster Linie um den Gewinn, den man in diesem Fall auch Jahresüberschuss nennt. Häufig verwenden Unternehmer zum Beispiel Datev, um die GuV durchführen zu können. Außerdem ist die GuV Teil der doppelten Buchführung. Konkret handelt es sich beim GuV Konto um ein Unterkonto des Kontos für Eigenkapital, das man auf der Passivseite der Bilanz erfasst. Bilanz und GuV sind also eng miteinander verbunden.

Aufbau der GuV

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung geht es in erster Linie darum, die Aufwendungen und Einnahmen eines Geschäftsjahres zu vergleichen und gegenüberzustellen. Alternativ kann der Zeitraum auch kürzer oder länger sein. Wie bereits erwähnt, handelt es sich um ein Konto, das zur Passivseite der Bilanz gehört. Aus diesem Grund erfasst man die Einnahmen im Haben und Aufwendungen im Soll. Hierbei berücksichtigt man auch die Aktiva und Passiva, wobei es sich unter anderem um Umlaufvermögen oder Anlagevermögen handeln kann. Wichtig ist dabei die richtige Zuordnung. Falls beispielsweise eine Forderung offen sein sollte, bezieht man diese ebenfalls mit ein. Am Ende des Jahres ermittelt man den Gewinn oder Verlust und übertragt diesen auf das Eigenkapitalkonto, was wiederum bei der Bilanzanalyse hilft. Der Aufbau der GuV kann dabei variieren.

Konten- und Staffelform

Bei der GuV kann man sich für die Kontenform und die Staffelform entscheiden. Bei der Kontenform unterteilt man in die Sollseite, die zum Beispiel sämtliche Aufwendungen umfasst, und die Habenseite, auf der man die gesamten Erträge bucht. Wenn man bei der GuV eine Saldierung auf der Sollseite erhält, bedeutet das, dass man einen bestimmten Gewinn erzielt hat. Wenn das nicht der Fall ist, hat das Unternehmen im angegeben Zeitraum Verluste gemacht. Dabei verwendet man oft ein Gewinn- und Verlustkonto. Nach Erhalt des Ergebnisses kann man die GuV abschließen. Alternativ kann man die sogenannte Staffelform verwenden. Dabei listet man die Positionen untereinander auf. Den Gewinn oder Verlust erhält man bei dieser Variante, indem man die Positionen miteinander verrechnet.

Im Hinblick auf die Gliederung der GuV Rechnung kommt in den meisten Fällen das Bruttoprinzip zum Einsatz, bei dem alle Einzelpositionen genannt werden. Das alternative Nettoprinzip ist in der Regel nicht zulässig.

Darüber hinaus kann die Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren durchgeführt werden. Die Basis bildet dabei in jedem Fall der erzielte Umsatz. Beim Gesamtkostenverfahren stellt man die Aufwendungen den Erträgen gegenüber. Beim Umsatzkostenverfahren verwendet man lediglich die Kosten, die für tatsächlich erzielten Umsatz verantwortlich waren.

Vorschriften laut HGB

Es gibt einige Vorschriften für die GuV im Handelsgesetzbuch (HGB), die sich unter anderem auf die Gliederung und die Bilanzkontinuität beziehen. In §242 III steht beispielsweise, dass die GuV pflichtmäßiger Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Außerdem gibt es einige Regelungen im Hinblick auf die Gliederung und die einzelnen Positionen - zum Beispiel Bestandsveränderungen, außerordentliche Aufwendungen oder außerplanmäßige Abschreibungen geht. In §275 HBG findet man außerdem Vorgaben zur Berechnung von Gewinnen und Verlusten. Was die Bilanzkontinuität betrifft, so sieht das Handelsgesetzbuch die Kontenform, die Staffelform, das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren vor.

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