Gewinn: Was ist das?
Der Begriff „Gewinn“ findet sich im alltäglichen Sprachgebrauch häufig; im Bereich Rechnungswesen ist der Gewinn jedoch genau definiert: Der Überschuss, den ein Unternehmen in einem Zeitraum erwirtschaftet.
Anders als in der Umgangssprache besteht zudem ein wichtiger Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn! Beide Werte sind sowohl aus steuerrechtlicher Sicht als auch für die interne Buchhaltung von hoher Bedeutung. In der Betriebswirtschaftslehre gibt es hingegen keine eindeutige Gewinn-Definition.
Gewinn im internen Rechnungswesen
Für das interne Rechnungswesen, insbesondere die Kostenrechnung, liegt ein Gewinn vor, wenn die Erlöse größer als die Kosten sind. Dabei sind Erlöse die Erträge, die direkt aus dem betrieblichen Leistungsprozess entstehen. Dazu gehört zum Beispiel die Produktion von Gütern oder Dienstleistungen (auch, wenn diese nicht oder noch nicht verkauft wurden!).
Es gibt also einen Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn sowie den Erlösen und Erträgen.
Umsatz = Wert aller Produkte und Dienstleistungen, die in einem bestimmten Zeitraum abgesetzt wurden.
Gewinn = Überschuss, den ein Unternehmen in einem Zeitraum erwirtschaftet.
Erträge = Menge an Gütern oder Dienstleistungen, die ein Unternehmen in einem Zeitraum produziert hat.
Erlöse = Erträge, die aus einer bestimmten Geschäftstätigkeit entstehen.
Um den Gewinn zu berechnen, zieht man von den Erlösen die Kosten ab. Die Erlöse bestehen aus Umsatzerlösen und Zinserträgen, während die Kosten zum Beispiel Lohnkosten, Kosten für Rohstoffe und mehr umfassen.
Gewinn laut Steuerrecht
Eine weitere Möglichkeit, den Gewinn zu berechnen, gibt das Steuerrecht vor: § 4 Abs. 3 EStG regelt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Hier entsteht der Gewinn durch Abzug der Ausgaben von den Einnahmen.
Gewinn = Einnahmen - Ausgaben
Einnahmen sind hierbei Zahlungseingänge (Einzahlungen aus Erträgen). Sie müssen nicht zwangsläufig mit einem Erlös oder Ertrag zusammenhängen. Die Ausgaben bestehen aus allen Auszahlungen (Zahlungsabgänge), die durch Aufwendungen entstehen.
Gewinn in der Bilanz
242 Abs. des 2 HGB legt fest, dass ein Gewinn besteht, wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen. Alle Erträge und Kosten fließen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Durch die GuV ermittelt die Buchhaltung im Rahmen der Bilanz den Gewinn. Hier steht das Gewinn- und Verlust-Konto als Unterkonto des Eigenkapitals auf der Passivseite, gegenüber der Aktiva.
Anders, als bei der Kostenrechnung, zählen betriebsfremde Erträge (z.B. Vermietung eines Grundstücks) ebenfalls zur Gewinn- und Verlustrechnung. Bei den Kosten erfasst man auch nichtbetriebliche Aufwendungen (z.B. Forderungsausfälle.
Die Formel lautet also:
Gewinn = Ertrag - Aufwand
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