Nebenbuch
Im Rahmen der kaufmännischen Finanzbuchhaltung müssen Unternehmer in der Regel mehrere Bücher führen. Dabei unterscheidet man zwischen dem Grundbuch, dem Hauptbuch und dem Nebenbuch. Mit diesen drei Büchern lassen sich Geschäfte, Zahlungseingänge sowie Zahlungsausgänge und Veränderungen im Warenbestand zuverlässig ermitteln. Um alle Schritte lückenlos zu dokumentieren, ist das Führen eines Haupt- und eines Nebenbuches unerlässlich. Beide Varianten gehören demnach zwingend zur Buchhaltung dazu.
Was ist ein Nebenbuch?
Im Grundbuch werden alle Geschäftsvorgänge in zeitlicher Reihenfolge erfasst. Im Hauptbuch wiederum ist eine Erfassung der sachlichen Zuordnung und eine Gliederung der im Grundbuch aufgeführten Vorgänge vorzunehmen. Die Nebenbuchhaltung ist dabei ein Teilbereich des Hauptbuches und dient vor allem organisatorischen Zwecken. Deshalb ist Das Nebenbuch separat zu führen. Die Nebenbuchhaltung ist also nötig, um der Buchhaltung mehr Übersicht zu verleihen. So lassen sich verschiedene Buchungen besser nachvollziehen.
Gibt es Nebenbuch Beispiele?
Nebenbücher enthalten in der Regel verschiedene Angaben, beispielsweise Kundendaten: Welcher Kunde hat was wann gekauft? Wann wurde die Rechnung beglichen? Gibt es ausstehende finanzielle Forderungen? Anhand der verschiedenen Daten lässt sich somit genau nachvollziehen, welche Einkäufe, Verkäufe etc. wann erfolgt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Hauptbuch und Nebenbuch?
Der Unterschied zwischen einem Hauptbuch und einem Nebenbuch ist leicht zu erkennen: Zum einen sind im Hauptbuch immer nur die Salden enthalten. Weitere Details der zu den einzelnen Transaktionen werden hingegen im Nebenbuch aufgeführt. Für die Lohnbuchhaltung, die Lagerbuchhaltung oder die Anlagenbuchhaltung ist das Nebenbuch demnach unverzichtbar.
Darüber hinaus gibt es auch das Kontokorrentbuch. Hier sind Buchungen einzutragen, die Geschäftspartner und Kunden betreffen. So lässt sich schnell und gezielt ermitteln, ob das Konto eines Kunden oder Geschäftspartners ausgeglichen ist oder nicht. Ist dies nicht der Fall, so liegt ein offener Posten vor. Dann ist die Offene-Posten-Buchhaltung anzuwenden.
In der Liste offener Posten sind neben Kundennamen ebenso Rechnungsnummern, Beträge und Zahlungsziele einzutragen. Um hier den Überblick zu wahren, ist für jeden Kunden eine separate Liste anzulegen. Prinzipiell müssen nur Unternehmen, die der Buchführungspflicht unterliegen, eine Offene-Posten-Liste führen. Obwohl somit für alle anderen Unternehmen und Selbständigen keine Pflicht besteht, ist das Führen einer solchen Postenliste für eine ordnungsgemäße und vollständige Buchhaltung auch hier dringend zu empfehlen.
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