Privateinlage
Was ist eine Privateinlage?
Lässt ein Unternehmer oder ein Gesellschafter einem Unternehmen Geld oder Sachgüter ohne Gegenleistung zukommen, ist die Rede von einer Privateinlage. Dieser als erfolgsneutral zu buchende Geschäftsvorfall erhöht das Eigenkapital des Unternehmens und kann dessen wirtschaftliche Lage verbessern.
Somit sind Privateinlagen auch für die betriebswirtschaftliche Auswertung bedeutend. Und auch für den Unternehmer selbst kann die Privateinlage Vorteile, beispielsweise auf steuerlicher Ebene mit sich bringen.
Privateinlagen sind alle privat für den Betrieb nachvollziehbar vorgelegten Beträge. Es lassen sich zwei verschiedene Privateinlagen unterschieden:
- Bareinlagen
- Sacheinlagen
Unternehmer oder Gesellschafter können Bareinlagen vornehmen, um dem Unternehmen liquide Mittel zukommen zu lassen. So können beispielsweise Investitionen getätigt oder offene Rechnungen beglichen werden - ohne Anleihen und Kredite von Dritten aufzunehmen.
Sacheinlagen sind unübersichtlicher als Bareinlagen. Der Unternehmer oder Gesellschafter stellt dem Unternehmen immaterielle oder materielle Vermögensgegenstände ohne Gegenleistung zur Verfügung. Dabei kann es sich um Wertpapiere, Grundstücke, Gebäude, Vorräte oder Maschinen handeln. Und selbst Forderungen lassen sich an das Unternehmen überschreiben.
Auf welches Konto Sie eine Privateinlage buchen
Privateinlagen sind verpflichtend zu buchen. Das richtige Buchungskonto dafür ist das Privatkonto, also jenes Konto auf das auch verauslagtes Porto oder Reisekosten gebucht sind.
Das Privatkonto ist wiederum ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos. Das erklärt, weshalb sie das Eigenkapital des Unternehmens erhöhen, es im Umsatz allerdings ergebnisneutral ist. Das erhöhte Vermögen des Unternehmens entstand nämlich nicht durch das operative Geschäft. Sondern durch das externe Zutun des Unternehmers beziehungsweise des Gesellschafters.
Das Gegenteil von einer Privateinlage ist eine Privatentnahme. Der Unternehmer entnimmt also vermögen aus dem Unternehmen. Auch dieser Geschäftsvorfall ist erfolgsneutral und gehört entsprechend verbucht.
Gut zu wissen: Der Unternehmer ist aufgrund seiner rechtlichen Personenidentität mit dem Unternehmen nicht dazu befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst abzuschließen.
Ein Beispiel für die Privateinlage im Einzelunternehmen
Überstellt ein Unternehmer ein relativ neues Fahrzeug (jünger als drei Jahre) vom Privatvermögen in das Betriebsvermögen: Dann gilt es, diese Privateinlage voll auf das Privatkonto zu verbuchen.
Schaffte er das Fahrzeug aber drei oder mehr Jahre vor der Privateinlage an: Dann muss die Buchhaltung zwar der entsprechende Wert erfassen, darf aber den der maximal fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigen. Diese Regelung gilt für jedes „übergehende Wirtschaftsgut“.
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