Voraussichtliche Beitragsschuld
Angestellte und Mitarbeiter eines Unternehmens erhalten jeden Monat einen vorab festgelegten Lohn. Verdienen die Arbeitnehmer mehr als 450 Euro im Monat, fallen auch Sozialversicherungsbeiträge an. Vom Bruttolohn gilt es somit, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Diese sind am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig. Doch was ist mit einer voraussichtlichen Beitragsschuld gemeint? Und was hat die Lohnbuchhaltung dabei zu berücksichtigen?
Was ist die voraussichtliche Beitragsschuld?
Zu zahlende Gehälter stellen immer einen gewissen Aufwand für ein Unternehmen dar. Dabei steht das Bruttogehalt zunächst als Basis zur Verfügung. Der Arbeitnehmer erhält aber nur das Nettogehalt, als das Gesamtgehalt minus der Beitragssätze. Die Beitragssätze sind mit weiteren Abgaben vom Bruttogehalt abzuziehen. Diese Beiträge sind wiederum auf das Konto der voraussichtlichen Beitragsschuld zu buchen. Auf dieses Konto gelangen somit alle Beitragssätze, die an die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc. weiterzuleiten sind. Dabei gilt es, die Beitragssätze jeweils im Voraus an die Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft zu zahlen.
Als Grundlage der Sozialversicherungsbeiträge ist immer der Vormonat zu betrachten. Dabei werden Änderungen oder etwaige Parameter hinzugezogen. Dazu zählen unter anderem
- Die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen
- Arbeitstage sowie Arbeitsstunden
- Anpassungen der Entgelte
- Veränderungen zu den jeweiligen Beitragssätzen.
Bei einmaligen Gehaltszahlungen, die noch im betreffenden Monat zur Auszahlung kommen, sind die Beitragssätze für den fälligen Monat einzuplanen. Das ist auch dann nötig, wenn die Auszahlung nach dem Fälligkeitsdatum, aber trotzdem noch im aktuellen Monat erfolgen soll.
Voraussichtliche Beitragsschuld buchen – darauf sollten Unternehmen achten
Wichtig ist, stets vorab die voraussichtliche Beitragsschuld zu buchen. Jedes Unternehmen kann die Prämisse nutzen, die voraussichtliche Beitragsschuld monatlich zu buchen. Gegen Ende des aktuellen Monats ist einen Lohnbuchungsbeleg mit endgültiger Verbindlichkeit zu verrechnen.
Es ist auch möglich, die voraussichtliche Beitragsschuld über das Konto „Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit“ zu buchen. Dieses Konto ist allerdings jeden Monat abzustimmen. Die Zahlung selbst kann mittels
- Scheck,
- Einmalzahlung,
- Überweisung
oder Einzugsermächtigung erfolgen. Maßgeblich ist jedoch bei jeder Zahlung der Tag der Wertstellung. Unternehmen müssen somit nicht nur darauf achten, die voraussichtliche Beitragsschuld korrekt zu buchen, sondern auch die Fälligkeit einzuhalten. Andersfalls kann es zu Säumniszuschlägen kommen.
Hinweis: Wer die Beiträge zur Sozialversicherung zu spät zahlt, muss ein Prozent der Beiträge als Säumniszuschlag hinzurechnen. Dies gilt selbst dann, wenn die Beiträge nur einen Tag zu spät erfolgen.
Wer kein Risiko eingehen möchte, nutzt die Einzugsermächtigung. Die zuständigen Krankenkassen buchen die Beitragsschuld dann direkt vom Aufwandskonto ab.
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