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Abschreibung

Gegenstände nutzen sich im Laufe der Zeit ab und verlieren an Wert. Dies gilt für Alltagsgegenstände von Privatleuten genauso wie für Betriebsmittel von Unternehmen. Dadurch entsteht eine Wertminderung, die in der Buchhaltung als Abschreibung bezeichnet wird.

Abschreibungen sind für alle Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens erforderlich.

Gründe für Abschreibung von Gegenständen

Durch die Verwendung von Wirtschaftsgütern kommt es zwangsläufig zum Verschleiß. Dieser verringert den Wert eines Gegenstands. Eine solche Veränderung sollte sich in der Buchhaltung korrekt widerspiegeln.

Die Abschreibung spielt für Unternehmen eine wichtige Rolle, da sie diese von den Umsätzen abziehen können. Dies führt zur Senkung der Gewinne und folglich zu einer niedrigeren Steuerlast.

Unternehmen nutzen die Möglichkeit der Abschreibung aus diesem Grund gerne, obwohl sie zusätzlichen Aufwand bedeutet. Jedes Jahr lässt sich ein Teil der Vermögenswerte abschreiben, bis sein Wert letztendlich bei null angekommen ist.

Für die Wertminderung kann es verschiedene Gründe geben:

  • Normaler Verbrauch/Abnutzung durch Gebrauch
  • Zeitlich bedingter Verschleiß
  • Wetter oder andere, äußere Einflüsse
  • Gegenstand ist technisch veraltet (technischer Fortschritt)
  • Ablauf von Rechten oder Lizenzen

Welche Gegenstände sind abschreibungspflichtig?

Paragraf 253, Absatz 2-4 des Handelsgesetzbuches schreibt vor, dass alle Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens abzuschreiben sind. Dazu gehören:

  • Maschinen
  • Werkzeuge
  • Fuhrpark
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Grundstücke
  • Gebäude
  • Lizenzen
  • Forderungen
  • Konzessionen
  • Patente

Für die Abschreibung sind zunächst die Anschaffungskosten genau zu ermitteln. Sie bestehen aus folgenden Elementen:

  • Nettopreis (Listenpreis ohne Mehrwertsteuer)
  • Preiserhöhungen (zum Beispiel durch Sonderausstattung oder Extra-Zubehör)
  • Preisminderungen (Rabatte, Skonti)
  • und den Anschaffungsnebenkosten (Transportkosten, Kosten für Einrichtung)

Es stehen mehrere Methoden der Abschreibung zur Verfügung. Sie unterscheiden sich in der Art, in der sie den abzuschreibenden Betrag über mehrere Jahre verteilen. Die prominentesten Varianten sind:

  • Degressive Abschreibung: Hier wird jedes Jahr ein gleichbleibender Prozentsatz abgeschrieben. Die degressive Abschreibung ist zu Beginn vorteilhaft (große, initiale Abschreibung), erreicht jedoch nie null. Es ist somit plausibel, von der degressiven Abschreibung in die lineare zu wechseln.
  • Lineare Abschreibung: Die Abschreibung eines Gegenstands erfolgt jedes Jahr mit dem gleichen Wert. Dieser errechnet sich aus den Anschaffungskosten / Nutzungsdauer (in Jahren).
  • Kalkulatorische Abschreibung: Sie dient der internen Erfassung innerhalb eines Unternehmens und hat keinen Einfluss auf Bilanz, Steuer, Rechnungswesen Die kalkulatorische Abschreibung muss keinen Vorgaben des HGB folgen.
  • Leistungsabschreibung: Hier hängt die abzuschreibende Summe von der tatsächlichen Nutzung (zum Beispiel gemessen in Betriebsstunden) ab.
(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
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