Lohnsteuer
Arbeitnehmer in Deutschland müssen mit der Lohnsteuer einen Teil ihres Gehalts an den Staat überweisen. Zur Gewährleistung reibungsloser Abläufe übernehmen Sie als Arbeitgeber diese Aufgabe für Ihre Angestellten.
Begriffserklärung: Was ist die Lohnsteuer?
Mit wenigen Ausnahmen müssen Arbeitnehmer in Deutschland von ihrem Bruttogehalt Abgaben an den Staat abführen. Hierunter fällt auch die so genannte Lohnsteuer. Diese gilt als Unterart der Einkommenssteuer, die wiederum auf Kapitalerträge und selbstständige Tätigkeiten entrichtet wird. Als Arbeitgeber leiten Sie die Lohnsteuer Ihrer Angestellten monatlich direkt an das Finanzamt weiter.
Führen Sie einen Betrieb mit mehreren Angestellten, kümmert sich wahrscheinlich Ihre Lohnbuchhaltung um alle erforderlichen Maßnahmen. Diese umfassen
- die Lohnsteueranmeldung neuer Mitarbeiter.
- Angaben zu latenten Steuern innerhalb der Bilanz (Auflistung in den Aktiva und Passiva).
- den Jahresabschluss.
Als Arbeitgeber sind Sie für die korrekte Besteuerung verantwortlich. Mit einer betriebswirtschaftlichen Auswertung können Sie Ihre Steuervorauszahlungen planen und am Jahresende den Saldo des Lohnsteuerjahresausgleichs berechnen.
Was früher auf den klassischen Lohnsteuerkarten vermerkt war, wird mittlerweile digital über das ELStAM-Verfahren beim Finanzamt hinterlegt. Der Lohnsteuerabzug erfolgt anhand bestimmter Lohnsteuerabzugsmerkmale. Diese enthalten unter anderem Angaben zur Beschäftigungsart sowie die Lohnsteuer-ID.
Wann muss man eine Lohnsteuererklärung abgeben?
Arbeitnehmer müssen nur in Ausnahmefällen eigene Steuererklärungen einreichen. Freiwillige Antragsveranlagungen lohnen sich bei erwarteten Steuererstattungen. Als Selbstständiger sind Sie wiederum zu einer jährlichen Steuererklärung verpflichtet. Ohne Ausnahmegenehmigung endet die Abgabefrist jeweils am 31. Juli des Folgejahres.
Wie wird die Lohnsteuer berechnet?
Im Rahmen einer Bilanzanalyse bzw. Einnahmenüberschussrechnung ermittelt die Gehaltsbuchhaltung den steuerlichen Firmengewinn. Sie muss dabei auch die Höhe der Lohnsteuer für jeden Angestellten separat kalkulieren. Als eine der wichtigsten Berechnungsgrundlagen gilt die Einkommenshöhe. Der aktuelle Lohnsteuer-Satz liegt zwischen 14 und 45 Prozent. Weitere Einflussfaktoren sind beispielsweise
- Kinderfreibeträge
- Vorsorgeaufwendungen
- Lohnsteuermäßigungen
- sowie die individuelle Steuerklasse.
Aufgrund der zahlreichen Variablen gibt es insgesamt fünf Formeln zur Berechnung der Lohnsteuer Eine offizielle Lohnsteuer-Tabelle, in der der jeweilige Prozentsatz angegeben ist, erleichtert die Kalkulation. Alternativ zum individuellen Steuersatz können Sie für Ihre Arbeitnehmer aber auch eine pauschale Lohnsteuer entrichten.
Überblick über die verschiedenen Lohnsteuerklassen
Ab wann man Lohnsteuer zahlt, bemisst sich anhand der Steuerklasseneinstufung:
- Lohnsteuerklasse II: Alleinerziehende
- Lohnsteuerklasse III: Verheiratet (Besserverdiener)
- Lohnsteuerklasse IV: Verheiratet (Gleichverdiener)
- Lohnsteuerklasse V: Verheiratet (Geringverdiener)
- Lohnsteuerklasse VI: Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen
Zur Entlastung von Geringverdienern gibt es einen jährlichen Lohnsteuerfreibetrag. Durch einen aktuellen Regierungsbeschluss wurde der Grundfreibetrag für Alleinstehende aus der Lohnsteuerklasse 1 auf 10.347 Euro rückwirkend zum 1.1.2022 angehoben.
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