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Lohnsteueranmeldung

Als Arbeitgeber müssen Sie neben Ihrer eigenen auch die Steuer Ihrer Mitarbeiter abführen. Dabei müssen Sie die Lohnsteuerhöhe eigenständig berechnen und fristgerecht an das zuständige Finanzamt weiterleiten.

Lohnsteueranmeldung: das Wichtigste in Kürze

Bis auf einige Ausnahmen muss Ihre Gehaltsbuchhaltung gemäß § 41a Einkommenssteuergesetz nach jeder Lohnauszahlung die fällige Lohnsteuer an das Finanzamt überführen. Die Höhe der Lohnsteuer kann stark variieren und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Berechnung der Lohnsteuerhöhe fällt ebenso in ihrem Verantwortungsbereich wie die Beachtung möglicher Besonderheiten. Bei einer Minijob-Lohnsteueranmeldung ist die Pauschalbesteuerung von zwei Prozent beispielsweise direkt an die Minijobzentrale abzuführen.

Neben der Lohnsteuer führen Sie auch Kirchensteuer und eventuelle Solidaritätszuschläge für Ihre Mitarbeiter ab. Haben Sie im Anmeldungszeitraum keine Löhne ausgezahlt, entfällt die Lohnsteuer, dennoch sind Sie in diesem Fall zu einer „Nullmeldung“ verpflichtet.

Die Lohnsteueranmeldung ist zwar mit viel Arbeit verbunden, jedoch enorm wichtig für Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung und Bilanzanalyse.

Bis wann muss die Lohnsteueranmeldung erfolgen?

Neben der Berechnung der Lohnsteuerhöhe muss Ihre Lohnbuchhaltung bei der Lohnsteueranmeldung auch auf die Einhaltung der jeweiligen Fristen achten. Bis wann die Lohnsteueranmeldung erfolgen muss, ist einzelfallabhängig.

Normalerweise erfolgt die Lohnsteueranmeldung monatlich. Dabei muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer des laufenden Monats bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt überweisen. Der Zeitpunkt der Steuerschuld richtet sich nach dem Zeitpunkt der Gehaltsauszahlung:

  • Lohnauszahlung 31.3.: Lohnsteueranmeldung bis zum 10.4.
  • Lohnauszahlung 1.4.: Lohnsteueranmeldung bis zum 10.5.

Fällt die Anmeldefrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet sie am darauffolgenden Werktag.

Abhängig vom Gesamtbetrag der im Vorjahr angemeldeten Lohnsteuer gibt es jedoch Ausnahmefälle, in denen die Lohnsteuer nicht monatlich abgeführt wird. Lagen die Beträge

  • unter 1.080 Euro, erfolgt die Lohnsteueranmeldung jährlich nach Ihrem Jahresabschluss bis zum 10. Januar des Folgejahres
  • zwischen 1.080 und 5.000 Euro, erfolgt die Lohnsteueranmeldung vierteljährlich.

Bei Überschreitung dieser Grenzen für die Lohnsteueranmeldung Abgabe informiert Sie das Finanzamt. Bei verspäteter Zahlung droht ein Säumniszuschlag.

Lohnsteuer Anmeldung: Ablauf des Verfahrens

Seit einigen Jahren erfolgt die Lohnsteueranmeldung über Elster, also auf elektronischem Weg. Nach einer kostenlosen Registrierung erhalten Sie ein Authentifizierungszertifikat und somit Zugriff auf das Elster-Formular. Zugleich finden Sie Hinweise zum korrekten Ausfüllen. Unter anderem werden Angaben zum Anmeldungszeitraum oder die Anzahl Ihrer Mitarbeiter verlangt.

Als Unternehmen müssen Sie außerdem eine separate Einnahmenüberschussrechnung an Ihr Finanzamt übermitteln.

Fehlerhafte Lohnsteueranmeldungen können Sie zwar berichtigen. Dennoch ist es sinnvoll, von Vorneherein einen professionellen Buchhaltungsservice mit der Lohnsteueranmeldung zu beauftragen. Denn die Experten wissen genau, wo Sie die Lohnsteuer in der Bilanz aufführen müssen ob innerhalb der Aktiva oder der Passiva). Gleichzeitig stellen sie sicher, dass der Saldo auf dem Gehaltsverrechnungskonto nach der Verbuchung auf ,,Null" steht.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
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