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Umsatzkostenverfahren

Erwirtschaften Sie mit Ihrem Unternehmen innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 600.000 Euro? Dann sind Sie gemäß § 141 Abgabenordnung zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dafür wiederum müssen Ihre Buchhalter nicht nur eine Bilanz, sondern auch eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Und hier kommt das Umsatzkostenverfahren ins Spiel.

Was versteht man unter Umsatzkostenverfahren?

In der GuV sind Ihre Betriebsaufwendungen den Erträgen gegenübergestellt. Möglich ist dies gemäß § 275 Abs 1 Handelsgesetzbuch (HGB) durch ein Umsatzkosten- oder ein Gesamtkostenverfahren. Welche Methode Sie wählen, bleibt Ihren überlassen, denn beide Verfahren führen zum identischen Ergebnis. Der Weg dorthin allerdings verläuft ungleich: Er richtet sich nach jeweils eigenen Kriterien zur Aufschlüsselung der einzelnen Berechnungsposten.

Entscheiden Sie sich für das Umsatzverfahren, ziehen Sie ausschließlich die direkt mit Ihren Umsatzerlösen zusammenhängenden Aufwendungen vom Umsatz ab. Dazu zählen unter anderem Rabatte oder Skonti, zudem wird die Umsatzsteuer vom Erlös subtrahiert. Posten wie Porto oder Gehälter hingegen unterfallen anderen Bereichen und sind nicht gesondert als Umsatzkosten ausgewiesen.

Ebenfalls in § 275 HGB aufgeführt sind die jeweiligen Aufschlüsselungen sämtlicher erforderlicher Posten. Für die genaue Berechnung mittels Umsatzkostenverfahren gilt:

  • Aus den Umsatzerlösen getätigter Warenverkäufe oder Dienstleistungsangebote werden die Produktionskosten abgezogen. Diese beziehen sich direkt auf den Umsatz.
    Resultat: Das Bruttoergebnis.
  • Beim Bruttoergebnis erhöhen oder reduzieren betriebsbedingte Aufwendungen beziehungsweise Erträge den Gesamtwert.
    Resultat: Das Betriebsergebnis.
  • Auf das Betriebsergebnis sind allgemeine unternehmensunabhängige Aufwendungen und Erträge wie Steuern oder Zinsen angerechnet.

Am Endergebnis ersehen Sie auf einen Blick die wirtschaftliche Rentabilität Ihres Unternehmens.

Wo liegt der Unterschied zum Gesamtkostenverfahren?

Im Gesamtkostenverfahren werden sämtliche Kostenarten, noch in der Produktion befindliche Waren, separat ausgewiesen. Daneben rechnet Ihr Buchhaltungsservice Bestandserhöhungen und unternehmenseigene Sachanlagen als aktivierte Eigenleistungen an und subtrahiert Bestandsreduzierungen von den Umsatzerlösen.

Vor- und Nachteile des Umsatzkostenverfahrens

Das Umsatzkostenverfahren liefert Ihnen mit der Ausweisung des Großprofits einen wichtigen Anhaltspunkt zur Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. Es lässt sich auf sämtliche Warengruppen, Vertriebswege und einzelne Betriebsbereiche anwenden und damit als geeignete Basis für künftige Unternehmensentscheidungen nutzen.

Ein Umsatzkostenverfahren birgt jedoch einen administrativen Nachteil: Durch die erforderliche Ermittlung jeder einzelnen Zahl anhand von Kostenrechnungen und statistischen Kalkulationen ist es wesentlich zeitaufwendiger als das Gesamtkostenverfahren. Führen Sie einen Kleinbetrieb oder ein mittelständisches Unternehmen? Dann ist die getrennte Kostenrechnung für Ihre Buchhaltung in der Regel nur schwer durchführbar: Die Entscheidung, welche betrieblichen Aufwendungen welchem Funktionsbereich unterfallen, ist nicht immer eindeutig, lässt sich allerdings nicht einfach ändern.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
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