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Was ist die doppelte Buchführung?

Die doppelte Buchführung nennt man auch Doppik. Wenn man die doppelte Buchführung einfach erklärt, handelt es sich um eine Methode der Buchhaltung, bei der man einen bestimmten Geschäftsvorfall doppelt bucht. Hierfür verwendet man ein Konto und ein Gegenkonto. Man kann diesen Prozess auch als Soll- und Haben-Buchung bezeichnen. Besonders hilfreich ist die Doppik für Unternehmen, die Buch führen müssen. Entsprechende Unternehmen nutzen sie daher beim zweiteiligen Jahresabschluss, wo sie die Bilanz und die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) aufstellen. Die doppelte Buchführung ist in der Definition also ein wichtiges Werkzeug für Unternehmen, für die die Buchführungspflicht gilt.

Bei der doppelten Buchführung bucht man einen Geschäftsvorfall auf dem passenden Konto. Außerdem nutzt man für die doppelte Buchführung folgende Konten für den Abschluss: Wenn das Geschäftsjahr vorüber ist, schließt man Bestandskonten über die Bilanz ab, während man Erfolgskonten in der GuV abschließt. Da es sich beim GuV-Konto um ein Eigenkapitalkonto handelt, nutzt man dafür die Passivseite der Bilanz.

Buchführungspflicht: Für wen gilt sie?

Die Regelungen der Buchführungspflicht findet man im Handelsgesetzbuch. Grundsätzlich gilt die doppelte Buchführungspflicht nicht für jedes Unternehmen. Dabei kommt es vor allem auf die Unternehmensform und die Umsätze an. So gilt die Pflicht zum Beispiel für die Unternehmensformen GmbH, GmbH & CO. KG, KG, OHG und AG. Diese Unternehmensformen muss man in das Handelsregister eintragen, was schließlich in der Buchführungspflicht resultiert. Das bringt eine Besonderheit mit sich: Auch Kleinunternehmer sind buchführungspflichtig, wenn sie sich um einen Eintrag in das Handelsregister kümmern. Tun sie das nicht, bleibt auch die Buchführungspflicht aus.

Ebenso wirken sich der Jahresumsatz und der Jahresgewinn darauf aus, ab wann die doppelte Buchführung verpflichtend ist. Jedes Unternehmen, das pro Jahr mehr als 600.000 Euro Umsatz oder mehr als 60.000 Euro Gewinn erzielt, muss doppelt Buch führen. Von dieser Regelung sind lediglich landwirtschaftliche Betriebe ausgenommen: Diese müssen außerdem eine Nutzfläche im Wert von mehr als 25.000 Euro besitzen, um die Doppik anwenden zu müssen.

Ausgeschlossen sind unter anderem außerdem Freiberufler und Selbstständige, sofern kein Eintrag im Handelsregister existiert.

Warum gibt es die doppelte Buchführung?

Die doppelte Buchführung dient der Aufstellung der Bilanz, bei der man unter anderem Aktiva und Passiva berücksichtigen muss. Zu den Aktiva gehören sämtliche Arten von Vermögen - zum Beispiel Anlagevermögen oder Umlaufvermögen. Das Kapital bezeichnet man dagegen als Passiva, wobei es sich unter anderem um Rückstellungen oder Verbindlichkeiten handelt. Auch der Saldo, also die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen, spielt hier eine große Rolle.

Vor- und Nachteile

Grundsätzlich bringt die Doppik einige Vorteile mit sich. So kann die doppelte Buchführung zum Beispiel dabei helfen, tiefere Einblicke in das eigene Unternehmen zu erhalten. Das ist wiederum nützlich, um eine besonders aussagekräftige Cash-Flow-Analyse durchführen zu können. Somit können Unternehmen bessere Entscheidungen treffen, um den Erfolg auch in Zukunft sicherzustellen. Aus diesem Grund entscheiden sich auch viele Unternehmen, die nicht dazu verpflichtet sind, für die doppelte Buchführung. Ein Nachteil ist allerdings der deutlich höhere Aufwand im Vergleich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Außerdem benötigt man ein Konto und eine Kasse als physisches Pendant, was ebenfalls etwas zeitintensiver ist.

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